Taunus Windkraft

Dienstag, 28. April 2015

Genehmigungsantrag eingereicht

Die ESWE Taunuswind GmbH hat für den geplanten Windpark auf dem Taunuskamm die Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht und dabei ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Vorgesehen sind auf den Waldflächen des Landesbetriebs Hessen-Forst zehn Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E-115 mit 149 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von rd. 207 m und einer Leistung von je 3,0 Megawatt.

Die Antragsunterlagen umfassen neben der technischen Beschreibung der Ausstattungsmerkmale und Funktionen der Enercon-Anlage ausführliche naturschutzfachliche Gutachten zu Artenschutz, zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des betroffenen FFH-Gebietes (Flora-Fauna-Habitat) „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“ und zur Bewertung von Veränderungen im Landschaftsbild. Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt weiterhin, dass die vorübergehend während der Baumaßnahme und nach Inbetriebnahme dauerhaft beanspruchten Flächen ermittelt und bewertet werden. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ca. 8,23 ha Wald in Anspruch genommen, von denen rund 70 %, also 5,8 ha, wiederaufgeforstet werden. Für die restlichen Flächen wird ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen.

Aufgrund der Lage des Windparks in der weiteren Schutzzone von Wasserschutzgebieten (Zone III) wurden mit einem hydrogeologischen Gutachten vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen ist das Vorhaben unter Berücksichtigung aufgezeigter Schutzvorkehrungen während der Baumaßnahme mit der Schutzgebietsverordnung vereinbar. Bewertungsgrundlagen für die Prüfung durch die Denkmalschutzbehörden sind ebenfalls Bestandteil der Unterlagen.

Nach Einreichung der Antragsunterlagen nimmt die Behörde eine Prüfung der Unterlagen auf Mängel und Vollständigkeit vor. Nachdem das Regierungspräsidium die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt hat, ist das weitere Verfahren innerhalb von sieben Monaten abzuschließen. Im Verfahren werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, so dass sich interessierte Bürger ein Bild von dem Vorhaben machen und gegebenenfalls ihre Bedenken oder Einwände geltend machen können. Diese können schriftlich oder in einem sogenannten Erörterungstermin mündlich vorgetragen werden. Der Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

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