Taunus Windkraft

Montag, 21. Juli 2014

Positives Votum des Regierungspräsidiums, aber Abstimmung aufgeschoben

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dem Antrag der ESWE Taunuswind zugestimmt, auf Wiesbadener Stadtgebiet im Bereich der Hohen Wurzel Windenergie-Nutzung zuzulassen. Aufgrund der vorliegenden Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass eine Windkraftnutzung mit den Schutzzielen des dortigen FFH-Gebietes (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) vereinbar ist. Mit dieser Entscheidung bleibt das FFH-Gebiet bestehen, es wird nicht aufgehoben.

Gültig wird diese Entscheidung erst durch Zustimmung der Regionalversammlung Südhessen. Diese hat in den Ausschuss-Sitzungen im Juli über den Antrag und den umfassenden Unterlagen beraten und beabsichtigt, in der nächsten Sitzung am 17. Oktober darüber zu entscheiden. Der Aufschub der Entscheidung der Regionalversammlung schadet dem weiteren Zeitplan nicht. Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung sowie der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG werden im November darüber entscheiden, ob das Genehmigungsverfahren für einen Windpark auf dem Taunuskamm eingeleitet wird.

Maßgeblich für das positive Votum des Regierungspräsidiums war, dass die vorliegende Planung eines Windparks auf dem Taunuskamm verträglich ist mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“. Bei Änderungen der geplanten Standorte, die im Laufe des weiteren Planungsprozesses erforderlich sein können, muss dieser Nachweis erneut erbracht werden.

Der Entscheidung des Regierungspräsidiums war eine eingehende Prüfung der Antragsunterlagen vorausgegangen durch die Fachbehörden wie Obere Naturschutzbehörde, die Behörden für Forst, Oberflächengewässer, Siedlungsplanung und Flugverkehr. Weiterhin wurden die umliegenden Kommunen zur Stellungnahme aufgefordert, die aber keine stichhaltigen Einwände vorbringen konnten.

Der derzeit gültige Regionalplan Südhessen, der Vorgaben für die Flächennutzung regelt, bleibt bestehen. Mit dem Antrag der ESWE Taunuswind wird lediglich eine Abweichung von diesem Plan zugelassen.

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