Taunus Windkraft

Donnerstag, 09. Februar 2017

ESWE Taunuswind klagt gegen RP-Entscheid

Die ESWE Taunuswind GmbH hatte am 24. April 2015 beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einen Genehmigungsantrag eingereicht, um zehn Windenergieanlagen auf der Hohen Wurzel zu errichten. 616 Tage später, am 30. Dezember 2016, schickte das RP einen Ablehnungsbescheid gegen alle zehn Anlagen.

Jetzt (9. Februar 2017) tagte der Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG als Mutter der ESWE Taunuswind GmbH, um die weitere Vorgehensweise zu beraten.

Dabei stimmte das Gremium zu, die vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage gegen den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weiterzuführen. Ziel der Klage ist, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt zehn Windenergieanlagen auf der Hohen Wurzel zu erhalten.

Die Aufsichtsratsmitglieder der ESWE Versorgungs AG sind mehrheitlich davon überzeugt, dass ein Windpark mit zehn Anlagen in der geplanten Form ökologisch und ökonomisch Sinn macht.

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