Taunus Windkraft

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Projekt und zum Thema Windenergie im Allgemeinen. Wenn Sie ein Thema interessiert, genügt ein kurzer Klick auf die Frage, um die Antwort zu lesen.


1. Windenergie in Hessen

  • Wie viele Windenergieanlagen gibt es in Hessen?

    Derzeit sind in Hessen 1.139 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.337 MW installiert (Stand: 30.06.2022, Deutsche Windguard). Zum gleichen Zeitraum gab es in ganz Deutschland 28.287 Windenergieanlagen an Land, die zusammen eine Nennleistung von mehr als 56,8 GW liefern.

  • Welchen Beitrag leistet die Windenergie zum Klimaschutz?

    Als umwelt- wie klimaschonende Energiequelle leistet die Windenergie einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Energiemix in Deutschland. Ähnlich wie bei Geothermie oder Biomasse wird bei der Windenergie im Vergleich zu Erdgas- oder Kohlekraftwerken nur ein Bruchteil der Emissionen freigesetzt.

  • Wie nachhaltig ist Windenergie?

    Windenergie wird zu den regenerativen Energiequellen gezählt, da ihr Potenzial nach menschlichem Ermessen als unerschöpflich gilt. Wissenschaftliche Institute haben errechnet, dass eine Windenergieanlage während ihrer Laufzeit gut 40 bis 70 Mal so viel Energie erzeugt, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird.

  • Welche Klimaschutzziele verfolgt das Land Hessen?

    Bis zum Jahr 2050 will die Hessische Landesregierung 100 Prozent des End-Energieverbrauchs (ohne Verkehr) aus Erneuerbaren Energien decken. Dazu wird die Windkraft einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Landesregierung Hessen hat im Juli 2013 mit der Änderung des Landschaftsentwicklungsplanes „Hessen 2000 - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie“ im Grundsatz einen Flächenbedarf von 2 Prozent der Landesfläche festgelegt. Bei Nutzung von 2 Prozent der Landesfläche können theoretisch 28 Terawattstunden (TWh) Windstrom pro Jahr produziert werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik braucht man für die Produktion von 28 TWh/Jahr Windenergie theoretisch etwa 4.000 Windenergieanlagen mit 3-4 Megawatt Leistung. Derzeit sind in Hessen 1.139 Windenergieanlagen (Stand 30.06.2022, Deutsche Windguard) errichtet.

  • Wie teuer ist Windenergie und ist sie wettbewerbsfähig?

    Wind an sich ist kostenlos verfügbar. Wie wettbewerbsfähig Windenergie ist, hängt von den Gestehungskosten des Windstroms, also von den Investitions- und Betriebskosten der Windenergieanlage und dem Standort ab. Die Stromgestehungskosten liegen nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergieanlagen im Binnenland zwischen 4,5 und 10 ct/kWh und liegen damit im Bereich neu errichteter konventioneller Kraftwerke (Steinkohle, Braunkohle, Gas- und Dampfkraftwerke). Windenergie ist also wettbewerbsfähig.

  • Welche Vorteile hat Windenergie für die Kommunen?

    Die Nutzung der Windenergie ist Teil der regionalen Energiewende und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der lokalen Klimaschutzziele. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen schaffen Arbeitsplätze. Zudem hat der Betreiber Gewerbesteuer zu entrichten, die der Kommune zu Gute kommt.


2. Projekt Windpark Hohe Wurzel, Taunuskamm

  • Gibt es genügend Windressourcen auf dem Taunuskamm?

    Der Taunuskamm zwischen den Städten Wiesbaden und Taunusstein gehört zu den windstarken Regionen in Hessen und überschreitet die von der Hessischen Landesregierung festgelegte Grenze von 5,75m/s: Dies ist das Ergebnis einer hessenweiten Untersuchung, auf deren Grundlage eine Windpotenzialkarte entstanden ist. Im Rahmen einer Windmessung im Jahr 2014/2015 wurde eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 7,1 m/s in einer Höhe von 140 Metern über dem Boden ermittelt. Die geplanten 10 Anlagen erzeugen pro Jahr rund 85.000 MWh Strom und können ca. 22.000 Drei-Personen-Haushalte jährlich mit Strom versorgen.

  • Weshalb ist die Hohe Wurzel der geeignete Standort?

    Nach einjähriger Beobachtungszeit der Vögel und Fledermäuse auf dem Taunuskamm (ein Jahreszyklus) wurden Gutachten zur FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat), zum Artenschutz sowie zum Landschaftsbild und dem Erholungswert erstellt. Die Gutachten bescheinigen dem Standort Hohe Wurzel die Möglichkeit zur FFH-verträglichen Umsetzung eines Windparks unter Wahrung des Artenschutzes. FFH-verträglich bedeutet, dass die geschützten Arten nicht beeinträchtigt oder nicht betroffen sind.

  • Wie viele Windenergieanlagen sind geplant und was kosten sie?

    Am Standort Hohe Wurzel, Taunuskamm, sind zehn Windenergieanlagen vom Typ „Enercon E-115“ geplant. Die Investitionen für die zehn Windenergieanlagen und deren Anschluss an das Stromnetz belaufen sich auf zirka 55 Millionen Euro.

  • Wie hoch sind die Anlagen und droht eine „Verspargelung“ der Landschaft?

    Die Windenergieanlagen haben eine Gesamthöhe von je rund 207 Metern (Nabenhöhe 149 Meter) und erbringen eine Leistung von jeweils 3,0 Megawatt. Die Windräder sollen unter Berücksichtigung der Ausschluss- und Abstandskriterien der Regionalplanung möglichst zusammenhängend errichtet werden, wobei Mindestabstände zwischen einzelnen Windrädern berücksichtigt werden müssen. Die Beschränkung auf ein Gebiet, die Hohe Wurzel, trägt dazu bei, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu minimieren.

  • Welcher Abstand zur Wohnbebauung gilt und ist mit Lärmbelästigung zu rechnen?

    In Hessen gilt das Abstandsmaß von mindestens 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung, dieser Wert liegt den Planungen zugrunde. Die Abstandsempfehlung zu Siedlungsflächen ergibt sich aus einer überschlägigen Abschätzung der Immissionswirkung von Windenergieanlagen. Maßgeblich sind dabei vor allem die Schallimmissionen. Schon in 500 Meter Entfernung ist beispielsweise der Schall von sieben großen Windrädern in Hauptwindrichtung auf unter 45 dB(A) abgesunken. Das entspricht Immissionswerten, die beispielsweise in Kurgebieten oder bei Krankenhäusern tagsüber erreicht werden dürfen. Dieses Geräusch ist geringer als das Geräusch einer ruhigen Unterhaltung. Anzuwenden sind die technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die beiden Verordnungen legen die maximal zulässigen Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der jeweiligen Schutzwürdigkeit eines konkreten Gebietes fest – nicht nur für WEA, sondern für alle anderen der TA-Lärm unterliegenden Anlagen. Im Genehmigungsverfahren ist über standortspezifische Gutachten nachzuweisen, dass das Vorhaben die gesetzlichen Richtwerte zu jeder Zeit einhält.

  • Wie viel Waldfläche wird für die Errichtung der Windräder benötigt?

    Für den Windpark Hohe Wurzel werden während der Baumaßnahmen zirka 9,8 Hektar Wald in Anspruch genommen, von denen etwa zwei Drittel (6,2 Hektar) wiederaufgeforstet oder als Waldwiese angelegt werden. Für die restliche Fläche wird ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen. Dauerhaft werden für den Windpark also rund 3,6 Hektar (36.000 Quadratmeter) Fläche oder rund 0,7 Prozent der potentiellen Windnutzungsfläche (526 Hektar) beansprucht. Die Waldflächen des Landesbetriebs Hessen-Forst befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Wiesbaden und der Stadt Taunusstein.

  • Wie vertragen sich Windenergieanlagen und Naturschutz?

    In naturschutzfachlichen Gutachten wurden die Auswirkungen auf die verschiedenen Aspekte des Naturschutzes im Detail untersucht, vor allem der Artenschutz für windkraftempfindliche Vögel und Fledermäuse. Das Gutachten zum Artenschutz kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Taunuskamm für Brutvögel wenig bedeutsam ist, Brutplätze störungsempfindlicher Arten liegen dem Gutachten zufolge außerhalb der Mindestabstände. Erfasst wurden ferner der Kranichzug und das Verhalten der Zugvögel: Sie fliegen überwiegend parallel zum Taunuskamm, ein unmittelbares Kollisionsrisiko ist für den Kranich nicht zu erwarten. Für das Fledermausaufkommen in diesem Gebiet macht das Gutachten ein durchschnittliches Artenspektrum aus, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten werden dem Gutachten zufolge weder zerstört noch beschädigt.

  • Stellen Windenergieanlagen eine Gefahr für Fledermäuse und Vögel dar und beeinträchtigen sie Wildtiere?

    Der Taunuskamm als Vogellebensraum hat sowohl während der Brutperiode als auch während des Vogelzuges eine unterdurchschnittliche Bedeutung. Für den Genehmigungsantrag werden bis dato nicht genutzte, aber vorhandene Nistplätze nochmals überprüft und auch Zufahrtswege, Kranstell- und Montageflächen im Hinblick auf Brutplätze untersucht. Brutplätze windkraftsensibler Arten liegen außerhalb empfohlener Mindestabstände. Rehe, Füchse und Hasen und andere Wildtiere meiden in der Regel während der Bauphase das Gebiet, zeigen allerdings danach kein oder nur ein geringes Meideverhalten. Freiflächen im Wald können nach Erfahrungen von Experten als zusätzlicher Nahrungsraum oder Futterplatz sogar positiv wirken. Beeinträchtigungen sind dem Artenschutzgutachten zufolge auch für die Wildkatze nicht zu erwarten, ernstzunehmende Hinweise für das Vorkommen von Luchsen liegen nicht vor.

  • Wie wirken sich die Windräder auf das Landschaftsbild aus?

    Wie störend Windräder letztlich empfunden werden, ist sehr subjektiv. Klar ist: Windenergieanlagen kann man aufgrund ihrer Höhe nicht „verstecken“. Abhängig vom Standort des Betrachters werden sie mal mehr oder mal weniger zu sehen sein. In der Praxis geht man davon aus, dass die 15-fache Anlagenhöhe als Zone starker Beeinträchtigung angesehen wird. Für die 207 Meter hohen Anlagen ist dies ein Umkreis von etwa drei Kilometern. Das Gutachten zum Landschaftsbild kommt zu dem Ergebnis, dass innerhalb dieses Umkreises Windenergieanlagen zu 90 Prozent nicht sichtbar wären. Eine Sichtbarkeit vom Innenstadtbereich Wiesbadens aus ist nahezu ausgeschlossen. Im zehn Kilometer-Umkreis, außerhalb der geschlossenen Bebauung, wären Anlagen sichtbar. Allerdings wären sie aufgrund atmosphärischer Störungen wie Dunst, Farbe des Horizonts und der Entfernung die meiste Zeit nur schwach erkennbar.

  • Beeinträchtigen Windräder die Gesundheit etwa durch Infraschall?

    Wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in der Umgebung von Windenergieanlagen ergeben durchgängig, dass der Infraschall von Windenergieanlagen in deren direkter Umgebung messbar ist, aber deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Aktuelle Messergebnisse aus Baden-Württemberg bestätigen, dass auch im Nahbereich bei Abständen von 150 bis 300 Metern zur Windenergieanlage Infraschall vom Menschen weder hör- noch wahrnehmbar ist. Windenergieanlagen sind eine von vielen Quellen für Infraschall, dazu zählen natürliche Quellen wie beispielsweise Meeresrauschen, Föhnwinde oder Gewitter und künstliche Quellen wie Kraftfahrzeuge, Schiffe, Lüftungs-/Klimaanlagen, Diskotheken. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass kaum messbarer Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen verursacht wird, Gesundheitsprobleme verursacht.

  • Was hat es mit dem Eiswurf von Windenergieanlagen auf sich?

    Die Windenergieanlagen von Enercon vom Typ „Enercon E-115“ sind mit einer Rotorblattheizung ausgestattet und verfügen über eine Vielzahl sicherheitstechnischer Einrichtungen. Dazu gehört auch die Überwachung der Anlage auf Eisansatz. Sollte es bei bestimmten Witterungsbedingungen – etwa hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen zwischen minus eins und minus vier Grad – zur Eisbildung kommen, wird die Anlage gestoppt. Die eingebaute Rotorblatt-Enteisung taut das Eis ab, erst danach läuft die Anlage wieder an.


3. Bürgerbeteiligung

  • Wer entscheidet über das Projekt und wie wurden und werden Bürger miteinbezogen?

    Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat das Projektvorhaben Windpark Hohe Wurzel, Taunuskamm, im November 2014 gebilligt. Der Beschlussfassung des Stadtparlamentes waren zahlreiche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorausgegangen. Die ESWE Taunuswind GmbH hat für den geplanten Windpark auf dem Taunuskamm die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im April 2015 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht und dabei ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Die Unterlagen lagen beim Regierungspräsidium in Wiesbaden und Darmstadt, bei der Stadt Wiesbaden, der Stadt Taunusstein und umliegenden Gemeinden in der Zeit vom 23.11. bis 22.12.2015 aus. Die öffentliche Erörterung fand im März 2016 im Bürgerhaus Kostheim statt. Darüber konnten Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck vom Projekt gewinnen und hatten die Möglichkeit, Einwände geltend zu machen. Gegen die folgende Nichterteilung der Genehmigung reichte ESWE Taunuswind 2017 Klage ein. 2020 bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass das Bauvorhaben vom Regierungspräsidium hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Da Berufung zugelassen wurde, muss nun der Verwaltungsgerichtshof Kassel über den Bau der wichtigen Windenergieanlagen entscheiden. Ein Termin steht (Stand September 2022) nach wie vor aus. Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger können leider erst nach einer rechtskräfigen Projektgenehmigung angeboten werden.

  • Wie können sich Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt beteiligen?

    Für die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Windparks sind eine Vielzahl von Beteiligungsmodellen möglich. Dazu gehören u. a.:

    • Beteiligung als Kommanditist, die Bürgerin b.z.w. der Bürger wird zur Mitunternehmerin/zum Mitunternehmer (Modell des Wiesbadener Bürgersolarprojektes).

    • Gründung einer Genossenschaft, die sich an der Betreibergesellschaft beteiligt.

    • Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der Finanzierung des Projekts als Darlehensgeberin/Darlehensgeber und erhalten dafür über die festgelegte Laufzeit jährliche Zinsen.

    Welches Modell für das Windparkprojekt auf dem Taunuskamm am besten geeignet ist, wird noch geprüft. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt wird angeboten, wenn die Genehmigung für die Errichtung des Windparks Hohe Wurzel rechtskräftig ist.

  • Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?

    Auf dieser Internetseite finden Sie den aktuellen Stand des Projektvorhabens Windpark Hohe Wurzel, Taunuskamm. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme und Formulierung Ihres Anliegens.