Taunus Windkraft

5 Schritte Richtung Windpark.

Hier erfahren Sie, in welchen grundsätzlichen Schritten das Windkraft-Projekt abläuft und welches die wesentlichen Aufgaben hierbei sind.

Phase 1: Machbarkeitsprüfung (abgeschlossen)

  • Standortsuche
  • Vorprüfung anhand umweltrelevanter Ausschluss-/Abstandskriterien
  • Flächensicherung
  • Grundsatzbeschlüsse Stadtparlament
  • Information und Mitwirkung der Bürger

Jedes Windkraft-Projekt beginnt mit der Untersuchung der Windverhältnisse im fraglichen Gebiet, um in Frage kommende Standorte zu finden. Die Windpotenzialstudie der Stadt Wiesbaden und die Windressourcenkarte des Landes Hessen, weisen für den Taunuskamm zwischen den beiden Städten Wiesbaden und Taunusstein ein windstarkes Gebiet aus. Zusätzlich hat eine Windmessung in einer Höhe von 140 Metern über dem Boden Windgeschwindigkeiten von durchschnittlich 7,1 Metern pro Sekunde ermittelt. In Hessen hat die Landesregierung den Mindestwert für Windregionen mit 5,75 Metern pro Sekunde definiert, um die am besten geeigneten Flächen für Windenergie zu sichern. Weiterhin wurden für die abgeschlossene Vorprüfung umweltrelevante Abstands- und Ausschlusskriterien wie zum Beispiel für die Abstände zu Siedlungsflächen ein Abstand von mindestens 1.000 Metern zugrunde gelegt.


Die in Frage kommenden Flächen sind im Besitz des Landesbetriebs Hessen-Forst. Mit Hessen-Forst wurde eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. 


Alle Abstands- und Ausschlusskriterien im Überblick:



 

Phase 2: Projektentwicklung (abgeschlossen)

  • Artenschutzgutachten: Vögel, Fledermäuse, andere geschützte Arten
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Landschaftsbild und Visualisierung
  • Windertragsgutachten
  • Auswahl Windenergieanlagentyp
  • Schall- und Schattenwurfgutachten
  • Wege- und Infrastrukturplanung
  • Nachweise für Genehmigungsverfahren
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Optionen zur finanziellen Beteiligung der Bürger
  • Entscheidung des Stadtparlaments zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Für Wiesbaden wurden die beiden Gebiete „Hohe Wurzel“ und „Eichelberg/Rentmauer“ in Bezug auf FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat), Artenschutz, Landschaftsbild und Erholungswert untersucht. Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat sich aufgrund der Untersuchungsergebnisse im Mai 2014 für das Gebiet Hohe Wurzel ausgesprochen. Die ESWE Taunuswind hat bei der Regionalplanung einen Antrag gestellt, auf Wiesbadener Stadtgebiet im Bereich der Hohen Wurzel Windenergienutzung zuzulassen, da der aktuell gültige Regionalplan noch keine Regelungen zur Windkraftnutzung enthält. Die Regionalversammlung Südhessen stimmte dem Antrag im Oktober 2014 zu. Aufgrund der vorliegenden Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass eine Windkraftnutzung mit den Schutzzielen des dortigen FFH-Gebietes vereinbar ist. Mit dieser Entscheidung bleibt das FFH-Gebiet in Bezug auf seine Größe bestehen, es wird nicht aufgehoben.


Mit der anschließenden Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen begann die weitere Konkretisierung des Vorhabens: Detailplanung des Windparks, weitere gutachterliche Untersuchung der Anlagen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft. Finanzielle Beteiligungsmodelle für die Bürger werden ebenfalls in dieser Projektphase entworfen.
 

Phase 3: Genehmigungsverfahren (aktueller Status)

  • Antragsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Im Rahmen des BImschG-Verfahrens:
      ichtshof Kassel über den Bau der wichtigen Windenergieanlagen entscheiden. Ein Termin steht (Stand September 2022) nach wie vor aus. Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger können leider erst nach einer rechtskräfigen Projektgenehmigung angeboten werden.
       

Phase 4: Errichtung

  • Vorbereitung Zuwegung
  • Errichtung Windpark
  • Abnahme und Inbetriebnahme
  • Ausgleichsmaßnahmen für beanspruchte Waldflächen
  • Umsetzung eines finanziellen Beteiligungsmodells für Bürger

Sobald die Genehmigung vorliegt, wird mit dem Bau des Windparks begonnen werden. Dazu gehören bauvorbereitende Maßnahmen, um die Anlagen zu ihrem Aufstellungsort transportieren und anschließend errichten zu können. Für die zehn Anlagen und eine zusätzliche, während der Bauzeit eingerichtete Logistikfläche werden rd. 9,8 Hektar Fläche an Wald und bewachsene Wegeränder zumeist vorübergehend benötigt. Nach Errichtung bleibt nur noch eine Freifläche neben dem Fundament. Vorübergehend für die Errichtung genutzte Waldflächen, werden nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder aufgeforstet oder als Waldwiese hergerichtet, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Von der Vorbereitung der Wege und Flächen über die Errichtung von Fundament und Turm, die Verlegung von Erdkabel für die Anbindung an das Stromnetz bis zur Inbetriebnahme geht man üblicherweise von einem Zeitraum zwischen 7 bis 9 Monaten aus.

Phase 5: Betrieb

  • Technischer Betrieb
  • Wartung und Instandhaltung
  • Kaufmännischer Betrieb
  • Umweltmonitoring

Nach Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage beginnt die eigentliche Betriebsphase. Die Windenergieanlage trägt nun zur Einsparung von Kohlenstoffdioxid (CO2) bei. Zehn Anlagen von jeweils 3 Megawatt sparen mehr als 65.000 Tonnen klimaschädliches CO2 pro Jahr. Für den technischen und kaufmännischen Betrieb wird sich die ESWE Taunuswind GmbH verantwortlich zeichnen. Während der Betriebsphase werden die Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin beobachtet. Bürgerinnen und Bürger, die sich finanziell am Windpark beteiligen, können nun von der Geldanlage profitieren.