Taunus Windkraft

Montag, 16. November 2015

Bürger können Einblick in Antragsunterlagen nehmen

Die Unterlagen zum Genehmigungsantrag für den geplanten Windpark Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm werden ab 23. November 2015 einen Monat lang beim Regierungspräsidium in Wiesbaden und Darmstadt, in den Städten Wiesbaden und Taunusstein und weiteren umliegenden Gemeinden öffentlich ausgelegt. ESWE Taunuswind hatte freiwillig ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, um jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme zum beantragten Windpark Hohe Wurzel zu geben. Auf dieser Webseite können die Antragsunterlagen ab dem 23. November 2015 ebenfalls eingesehen werden.

Die vom Regierungspräsidium Darmstadt beteiligten 32 Behörden haben zuvor die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erklärt. ESWE Taunuswind hat auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. In diese und weitere Antragsunterlagen, z.B. technische Beschreibungen der Windenergieanlage Enercon E-115, Gutachten zu Schall, Schatten, Artenschutz, FFH-Verträglichkeit, hydrogeologische Verträglichkeit, Maßnahmen zur Kompensation und Minimierung der Eingriffe in die Natur (Landschaftspflegerischer Begleitplan) können interessierte Bürgerinnen und Bürger Einblick nehmen.

„Wir freuen uns, dass es im Genehmigungsverfahren weiter geht. Wir sind zuversichtlich, dass der Genehmigungsbescheid für die zehn Windenergieanlagen im nächsten Jahr kommen wird“, erklärt Jörg Höhler, Technischer Vorstand der ESWE Versorgungs AG. Mit einem jährlichen Stromertrag von rund 85.000 Megawattstunden wird der Windpark ca. 22.000 Drei-Personen-Haushalte jährlich mit Strom versorgen. Damit wird das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zum Umbau der Stromversorgung in Hessen leisten. In ihrem Energiegipfel hat die hessische Landesregierung in der vergangenen Woche die Bedeutung der Windenergie für den Umbau einer ökologischen Stromversorgung nochmals unterstrichen und bekräftigt.

Heute, am 16. November 2015, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Auslegung der Antragsunterlagen angekündigt. Diese umfassen den Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagen und den damit gleichfalls verbundenen Antrag nach dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG) für die Umwandlung des Waldes. Die Unterlagen liegen vom 23. November 2015 bis zum 22. Dezember 2015 aus. Die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums enthält die Adressen der Auslegungsorte und Hinweise, was bei der Einreichung von Einwänden zu beachten ist. Bedenken können vom 23. November 2015 bis 5. Januar 2016 schriftlichen vorgetragen werden und werden vom Regierungspräsidium geprüft. Die Behörde entscheidet anschließend, ob die erhobenen Einwendungen öffentlich zu erörtern sind. Der Erörterungstermin ist vorsorglich für den 15. März 2016 angesetzt und findet im Bürgerhaus Kostheim statt.

Im Anschluss daran wird das Regierungspräsidium über den Antrag der ESWE Taunuswind entscheiden, womit im Frühjahr 2016 zu rechnen ist.

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, geben Sie uns Ihr Feedback oder stellen Sie Ihre Frage.

Nachricht hinterlassen