Taunus Windkraft

Mittwoch, 13. März 2013

„Hohe Wogen“ und „kritisch-interessierte“ Fragen prägen Regionalkonferenz zum Projektvorhaben „Taunuswind“

WIESBADEN. Die Stromgewinnung durch Windkraftanlagen ist politisch gewollt, ist Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende, die eine Forcierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien vorsieht. Die Gewinnung von Windenergie soll in großer Übereinstimmung mit der Politik auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden und in der Stadt Taunusstein vorangetrieben werden.

Die beiden Städte prüfen derzeit zusammen mit der ESWE Versorgungs AG in dem Gemeinschaftsunternehmen „ESWE Taunuswind GmbH“ die ökologische, wirtschaftliche und technische Machbarkeit eines Windparks auf dem Taunuskamm. An der Frage der Sinnhaftigkeit, der Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt des Standortes von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm schieden sich bei der ersten von zwei Regionalkonferenzen die Geister: Beim Aufeinandertreffen von Befürwortern und Gegnern von Windkraftanlagen schlugen die emotionalen Wellen teils sehr hoch – selbst dann, als Wiesbadens Umweltdezernent und Bürgermeister Arno Goßmann (SPD) wiederholt betonte, dass sich weder die Landeshauptstadt Wiesbaden noch die Stadt Taunusstein auf eines der drei nach ersten vorliegenden Gutachten in Frage kommenden Gebiete – Hohe Wurzel, Platte /Rassel und Eichelberg/Rentmauer (so genannte „Potenzialflächen“) festgelegt hätten.

Mit Verweis auf die Schaltung eines eigenen Internet-Auftritts (www.taunus-wind.de) und einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen erteilte Goßmann dem Vorwurf einer fehlenden oder mangelhaften Informationspolitik eine klare Absage. Und er sicherte eine erneute repräsentative Umfrage zur Akzeptanz eines Windparks nach Abschluss der noch ausstehenden Gutachten zu.

„Windkraft ja – aber nicht in einem Naherholungsgebiet“ formulierte einer der Teilnehmer sein Unbehagen. Andere Besucher der Regionalkonferenz fürchteten um den Artenschutz, stellten angesichts einer behaupteten „Überproduktion an Strom“ die Notwendigkeit regional erzeugten Stroms, der sich nicht speichern lasse, grundsätzlich in Frage und forderten den Erwerb von Strom an anderer Stelle. Auch die Frage, wie sich die Windkraft mit dem Ökosystem Wald vereinbaren lasse und wie viel Wald für einen Windpark weichen müsse, beschäftigte die Teilnehmer der Regionalkonferenz, die sich in vier verschiedenen Foren und zwei großen Diskussionsrunden mit Experten und der Politik austauschten. Ferner äußerten sie angesichts der Wirkung, die Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild in Taunusstein und Wiesbaden hätten – und dies auch mit Blick auf die Bestrebungen Wiesbadens um die Aufnahme in die Unesco-Liste als Weltkulturerbe – ihre Skepsis.

Der Befürchtung, dass die Untersuchung von 30 möglichen Standorten mit der Errichtung von 30 Windrädern einhergehe, widersprach Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer ESWE Taunuswind GmbH und bei der ESWE Versorgungs AG für Erneuerbare Energien zuständig, mehrfach und nachdrücklich: „Wir denken an einen Park mit etwa zehn Anlagen“, unterstrich Schneider. Und über die Anzahl und den Standort der Windräder, bekräftigte Wiesbadens Umweltdezernent Goßmann, entschieden allein die Stadtverordnetenversammlungen der beiden beteiligten Städte Wiesbaden und Taunusstein.

Zehn Windkraftanlagen erzeugen nach den Worten Schneiders 80.000 Megawattstunden (MWh) Strom pro Jahr und reduzieren den CO2-Ausstoß um 45.000 Tonnen jährlich. Für die Errichtung einer Windkraftanlage werden etwa 0,5 Hektar Fläche benötigt, informierte Hans-Jürgen Feix vom Forstamt Chausseehaus, der ferner klar stellte, dass derzeit stattfindende Waldarbeiten turnusmäßig erfolgten und in keinerlei Zusammenhang mit dem Projektvorhaben Taunuswind, für das bis dato übrigens keinerlei rechtliche Verfahren eingeleitet worden sind, stehen.

Ein Antrag auf Genehmigung der Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kann erst nach Vorliegen aller erforderlichen Gutachten und Fakten und nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlungen gestellt werden. Dies wird frühestens Ende des Jahres der Fall sein.

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