Taunus Windkraft

Freitag, 24. Juli 2020

Verwaltungsgericht stärkt Windpark-Pläne

Nach dreieinhalb Jahren gewinnt ESWE Versorgung vor Gericht

WIESBADEN. Es war ein klares Urteil für noch mehr Klimaschutz in der hessischen Landeshauptstadt! Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute (24. Juli 2020) einer Klage der ESWE Taunuswind GmbH stattgegeben: Das Vorhaben der Gesellschaft, auf den Anhöhen des Wiesbadener Taunuskamms Energie aus Windkraft zu gewinnen, durfte vom Regierungspräsidium in Darmstadt nicht abgelehnt werden.

Der Gerichtsentscheid setzt damit ein juristisches Zeichen in einem Projekt, das schon seit Jahren immer wieder verzögert wurde: Bereits 2012 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eine Grundsatzentscheidung für die Windenergienutzung auf dem Taunuskamm getroffen und sich im Mai 2014 für die Erschließung des Gebiets „Hohe Wurzel“ ausgesprochen.

Im April 2015 hatte die Gesellschaft die notwendigen Antragsunterlagen für den geplanten Windpark nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP-Darmstadt) eingereicht und dabei ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Die Prüfung der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit der Unterlagen wurde im Oktober 2015 abgeschlossen.

Die Antragsunterlagen wurden in der Zeit vom 23. November bis 22. Dezember 2015 öffentlich ausgelegt, so dass jede interessierte Person einen Eindruck von dem geplanten Projekt gewinnen und gegebenenfalls Einwände geltend machen konnte. Vom 15. bis zum 17. März 2016 fand im Bürgerhaus Kostheim eine öffentliche Erörterung statt, bei der zu allen relevanten Fragestellungen Antworten gegeben wurden.

Ende Dezember 2016 lehnte das RP-Darmstadt als Genehmigungsbehörde den Antrag schließlich ab. Gegen diese Entscheidung klagte ESWE Taunuswind, vertreten durch die auf Fragen des Windenergierechts spezialisierte Anwaltskanzlei DOMBERT aus Potsdam.

Nach einer Wartezeit von dreieinhalb Jahren (!) hat das Gericht nun entschieden, dass die bisherige Ablehnung der Genehmigung durch das RP-Darmstadt rechtswidrig war. Die damals angeführten Ablehnungsgründe trafen nach Auffassung der Verwaltungsrichter nicht zu. Das RP-Darmstadt hat nunmehr die Genehmigung unter Beachtung der Rechtsauffassung des aktuellen Gerichtsurteils zu erteilen.

Geschäftsführerin der ESWE Taunuswind GmbH Gabriele Schmidt resümiert: „Die sehr gute Vorbereitung des Genehmigungsantrags in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Einsatz, der beauftragten Gutachter, der Rechtsanwälte und aller beteiligten ESWE Mitarbeitern ist es zu verdanken, dass wir dieses sehr gute Ergebnis für den Windpark erreicht haben. Das war tolle Teamarbeit!“

„ESWE steht nicht nur für eine zuverlässige Energieversorgung, sondern garantiert auch die sichere und verantwortungsvolle Belieferung mit Strom, Erdgas und Wärme in unserer Stadt“, sagt Ralf Schodlok, Vorstandsvorsitzender der ESWE Versorgungs AG. „Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Dabei bleibt die Wertschöpfung in unserer Stadt und landet nicht bei einem fernen Privatunternehmen. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

„Windenergie macht nur dort Sinn, wo auch der Wind weht, Infrastruktur besteht und der Naturschutz effektiv betrieben werden kann“, erklärt Jörg Höhler, Technikvorstand von ESWE Versorgung, Mutter der Taunuswind GmbH. „All dies kommt auf dem Taunuskamm zusammen, wie wir in umfassenden Untersuchungen gezeigt haben. Wir haben ein beispielhaftes Schutzkonzept für Mensch und Tier erarbeitet“, betont er. „Es bietet ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen. Bereits in der Planungsphase wurde es von allen Fachleuten als vorbildlich und wegweisend eingeschätzt.“

„Ein Gewinn für Wiesbaden. Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm kommen wir unseren erklärten Klimaschutzzielen einen großen Schritt näher. Die geplanten zehn Windparkanlagen vom Typ „Enercon E-115“ können bis zu fünf Prozent des insgesamt in Wiesbaden benötigten Stroms CO2-neutral bereitstellen, das sichert unser aller Zukunft“, erläutert Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

„Dieses Urteil kann uns helfen, Fahrverbote in der Innenstadt weiter zu vermeiden. Das ist einer der Gründe warum ich mich persönlich über das Urteil des Verwaltungsgerichts freue“, erklärt Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr. „Jeder in der Stadt weiß, dass ich mich besonders für die Elektromobilität einsetzte. Deshalb möchte ich hier ein Beispiel bringen: Mit den angegeben fünf Prozent des Wiesbadener Strombedarfs könnten rund 40.000 E-Autos dauerhaft emissionsfrei fahren. Das würde jede Menge CO2 in Wiesbaden vermeiden. Noch ist es Planung, doch die Realisierung steht vor der Tür – da bin ich sicher!“

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