Taunus Windkraft

Mittwoch, 18. Mai 2016

Windenergie und Trinkwasserschutz sind vereinbar

Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und Trinkwasserschutz schließen sich nicht aus und sind miteinander vereinbar, auch in hydrogeologisch sensiblen Gebieten. Das zeigen zahlreiche Beispiele in Deutschland und auch Projekte in hessischen Wasserschutzgebieten. „Unstrittig ist, dass insbesondere in der Bauphase besondere Vorkehrungen für den Grundwasserschutz zu treffen sind. Daher haben wir uns im Genehmigungsantrag für den Windpark Hohe Wurzel ausführlich diesem Aspekt gewidmet“, stellt Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer der ESWE Taunuswind GmbH, klar.

Der Antrag berücksichtigt das eigens für den Genehmigungsantrag beauftragte hydrogeologische Gutachten, welches bauliche und organisatorische Vorsorgemaßnahmen vorschreibt, die Anforderungen von Hessenwasser als zuständigem Wasserversorger für Arbeiten in Wasserschutzgebieten und die Erfahrungen von Enercon als erfahrenem Errichter von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten. Die vorgesehenen und in der Praxis erprobten Schutzvorkehrungen verhindern, dass wassergefährdende Stoffe durch den Einsatz von Baggern, Kränen, Baumaschinen oder Fahrzeugen in den Boden eindringen. So werden zum Beispiel Geräte und Maschinen vor Arbeitsbeginn auf Tropfverluste kontrolliert und Hydraulikschläuche geprüft. Kranstell- und Hilfsflächen werden zusätzlich mit einer 25-30 cm dicken Lehmschicht versehen, die die Funktion einer Barriere erfüllen. Allen im Wasserschutzgebiet abgestellten Fahrzeugen, Maschinen, Geräten werden Folien bzw. Planen unterlegt bzw. geeignete, dichte Wannen untergestellt. Die Fundamentgrube wird über Nacht mit wasserdichten Planen abgedeckt, die ein Versickern von Niederschlägen verhindern. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich so beschaffen sein, dass keine Gefährdung für das Grundwasser von ihnen ausgeht. Alle auf der Baustelle eingesetzten Firmen und deren Mitarbeiter werden einer wasserrechtlichen Belehrung unterzogen, auf Auflagen, Forderungen und Verbote hingewiesen, deren strikte Einhaltung überwacht wird. Während der Bauphase kontrolliert ein unabhängiger Fachmann die Einhaltung aller Vorsorgemaßnahmen. Hessenwasser wird den Bauablauf eng begleiten. Das Gesamtpaket aller Maßnahmen wird mit dem Regierungspräsidium im Detail abgestimmt und wird sicherlich als Auflage Bestandteil des Genehmigungsbescheides sein.

„Als Mitgesellschafter der Hessenwasser hat die ESWE Versorgung eine besondere Verantwortung für die Trinkwasserversorgung der Region. Wir nehmen die Bedenken über eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers ernst. Gemeinsam mit Hessenwasser haben wir sorgfältig mögliche Gefährdungen bewertet und Vorsorgemaßnahmen hieraus abgeleitet“, betont Jörg Höhler, Vorstand der ESWE Versorgungs AG. „Verglichen mit anderen Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten und anderen Windpark-Projekten werden beim Bau des Windparks Hohe Wurzel alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die Enercon GmbH hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie strenge behördliche Auflagen bei der Errichtung und im Betrieb von Windenergieanlagen erfüllt. Dies war auch ein Kriterium für ESWE Taunuswind bei der Auswahl des Anlagenherstellers“.

Trinkwasser ist ein hohes Schutzgut. Es gab und gibt während der letzten vier Jahre, in denen das Windpark-Vorhaben geplant und bewertet wurde, keine Anzeichen, dass das Trinkwasser nicht ausreichend geschützt werden könnte.

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