Taunus Windkraft

Freitag, 31. Januar 2014

Windpark unter Wahrung des Artenschutzes realisierbar

Nach einjähriger Beobachtungszeit der Vögel und Fledermäuse auf dem Taunuskamm (ein Jahreszyklus) liegen nun die Gutachten zum Projektvorhaben „Windpark auf dem Taunuskamm“ vor. Erstellt wurden Gutachten zur FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat), zum Artenschutz sowie zum Landschaftsbild und Erholungswert. Die Gutachten befinden sich derzeit zur Vorprüfung beim Regierungspräsidium Darmstadt.

In der nachfolgenden Übersicht sind der derzeitige Stand des Projektvorhabens „Windpark auf dem Taunuskamm“ sowie Kernaussagen der Gutachten festgehalten.

  • Die Gutachten wurden von der Firma ÖKOTEC Windenergie GmbH und dem Büro Schmal + Ratzbor erstellt, das Büro Gall Landschaftsplanung GmbH war mit der Erfassung der Vogel- und Fledermausarten beauftragt. Die Finanzierung der Gutachten erfolgte durch das Umweltamt (erster Teil der Artenerhebung), alle weiteren Gutachten wurden von der ESWE Taunuswind GmbH finanziert.
     
  • In den Gutachten wurden die Gebiete „Hohe Wurzel“ und „Eichelberg/Rentmauer“ untersucht. Die Vorprüfung der Gutachten durch das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt beiden Gebieten die Möglichkeit zur FFH-verträglichen Umsetzung eines Windparks. Die Gutachten zeigen ferner auf, dass dabei der Artenschutz gewahrt werden kann.
     
  • Seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden genießt derzeit der Standort „Hohe Wurzel“ Priorität. Dies deshalb, weil ein Windpark auf der „Hohen Wurzel“ weniger von den als „besonders wertvoll“ eingestuften Flächen aus sichtbar sein würde und der Einfluss auf das Landschaftsbild und den Erholungswert geringer zu bewerten sei als beim Standort „Eichelberg/Rentmauer“. Offen ist derzeit noch, inwieweit das Regierungspräsidium die Einschätzung der Stadt Wiesbaden teilt.
     
  • Das Gutachten zum Artenschutz kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Taunuskamm für Brutvögel wenig bedeutsam ist; Brutplätze störungsempfindlicher Arten liegen dem Gutachten zufolge außerhalb der Mindestabstände. Erfasst wurden ferner der Kranichzug und das Verhalten der Zugvögel: Sie fliegen überwiegend parallel zum Taunuskamm, Kraniche bevorzugen die Niederungen. Für das Fledermausaufkommen in diesem Gebiet macht das Gutachten ein durchschnittliches Artenspektrum aus, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten werden den Aussagen des Gutachtens zufolge weder zerstört noch beschädigt. Beeinträchtigungen verneinen die Gutachter auch für die Wildkatze, ernstzunehmende Hinweise für das Vorkommen von Luchsen oder Haselmaus liegen nicht vor.
     
  • Bei der Bewertung des Projektvorhabens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Erholungswert gingen die Gutachter unter anderem den Fragen nach, inwieweit die Windenergieanlagen sichtbar sind und das Landschaftsschutzgebiet betroffen ist. Beurteilt wurde die Sichtbarkeit für ein Sichtfeld in Augenhöhe (auf Straßenniveau) anhand von Geländedaten des Landesvermessungsamtes und der Daten der Laserscanner-Befliegung Wiesbadens. Die Untersuchungen ergaben, dass die in Frage kommenden Flächen in einem Umkreis von drei Kilometern zu 90 Prozent „sichtverschattet“ sind, das heißt, dass die Windenergieanlagen nicht sichtbar wären. Vom historisch bedeutenden Innenstadtbereich Wiesbadens aus sind die Windenergieanlagen nach den Berechnungen der Experten fast nirgendwo sichtbar. Auch wenn sich Windenergieanlagen nicht „verstecken“ lassen und das Landschaftsbild verändern, kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass eine Verunstaltung der Landschaft nicht gegeben sei. Unstrittig ist, dass die Ziele des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Wiesbadens im Konflikt mit dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen stehen. Im Verfahren muss daher zwischen den Zielen des LSG und dem Ziel einer Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien abgewogen werden.
     
  • Der Landesentwicklungsplan Hessen (2013) schließt die Windparkplanung in FFH-Gebieten nicht aus, sofern die Windenergienutzung mit den Erhaltungszielen des Gebietes vereinbar ist. Auch Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Landschaftsschutzgebiete kommen nach Maßgabe des Hessischen Leitfadens „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ (2012) für eine Windparkplanung im Rahmen einer Einzelfallprüfung in Betracht.
     
  • Klärungsbedarf gibt es beim Bundesamt für Flugsicherung (BAF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS), die den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in einem 15-Kilometer-Radius ohne individuellen Unbedenklichkeitsnachweis pauschal ablehnen. Sieben mögliche Anlagen im Bereich Hohe Wurzel liegen außerhalb der 15-Kilometer-Zone. Auf bundes- und landespolitischer Ebene finden Gespräche statt, um die Vereinbarkeit der Windkraftnutzung mit der Flugsicherheit auszuloten. In der Offenlegung zum Regionalplan Südhessen wird nur ein 3-Kilometer-Radius als Tabuzone definiert.
     
  • Weil die Verabschiedung des neuen Regionalplans, der Vorgaben für die Flächennutzung regelt, noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, wird nun ein so genanntes Zielabweichungserfahren eingeleitet. Damit können im derzeit gültigen Regionalplan, der keine Windvorranggebiete enthält, solche Gebiete ausgewiesen werden. Dafür hat ESWE Taunuswind gemäß eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die für einen Antrag auf Zielabweichung notwendigen Untersuchungen wie FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft für das Regierungspräsidium vorbereitet. Fällt die Prüfung durch das Regierungspräsidium positiv aus und stimmt auch die Regionalversammlung dem Antrag zu, kann ein Genehmigungsverfahren für einen Windpark eingeleitet werden. Dieses Verfahren wird jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eingeleitet.
     
  • Daten: Ein Windpark mit 10 Anlagen würde 80.000 Megawattstunden (MWh) Strom erzeugen, pro Jahr rund 20.000 Drei-Personen-Haushalte versorgen und den CO2-Ausstoß um 54.000 Tonnen jährlich reduzieren.

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